Die Beauftragung eines Gutachtens – gerade zur Vorlage bei Behörden und Gerichten – gibt Ihnen die nötige Sicherheit und schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen.
Ein Verkehrswertgutachten wird immer dann beauftragt, wenn Eigentümer, Käufer, Erben, Kreditinstitute oder andere Beteiligte eine sichere, objektive und gerichtsfeste Einschätzung des Immobilienwertes benötigen.
Das Gutachten ist mit einem Umfang von 40-50 Seiten die ausführlichste Form der Immobilienbewertung.
Auf Grundlage von §194 Baugesetzbuch (BauGB) und nach den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) erfolgt eine unparteiische Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie.
Nach Fertigstellung des umfassenden Gutachtens erfolgt eine sachliche Erläuterung aller Vor- und Nachteile des Objekts (Risikobeurteilung) nebst einer Erläuterung etwaiger Sanierungsarbeiten, sowie der hieraus enstehenden Kosten. Wir stehen Ihnen hierzu in einem ausführlichen Gespräch für alle Fragen gern zur Verfügung.
Sofern Sie eine Immobilienbewertung für das Finanzamt benötigen, sprechen Sie und auf unsere speziellen Gutachten für Finanzbehörden an.
Wir vereinbaren bevorzugt Festpreise mit unseren Kunden. Eine erste Übersicht erhalten Sie mit der folgenden Grafik.
Ein- /Zweifamilienhäuser / Eigentumswohnungen 2.975,- EUR (Normalstufe) 3.570,- EUR (Schwierigkeitsstufe) | Alle anderen Immobilien Abrechnung nach Honorar-Richtlinie für Immobilienbewertung (BVS) mind. jedoch 2.975,- EUR |
Bei Marktwerten > 1.000.000 EUR zzgl. 0,3% des Marktwertes. |
Erläuterungen: Gründe für die Einordnung in die Schwierigkeitsstufe können insbesondere vorliegen bei Wertermittlungen: